Diese Ferienwohnung für 4 Personen liegt im Herzen des regionalen Naturparks Loire Anjou Touraine, in der Nähe der Stadt Saumur und weniger als 10 Minuten vom Ufer der Loire entfernt und ist der ideale Ausgangspunkt für einen ruhigen Aufenthalt in Anjou.
Nutzen Sie Ihren Aufenthalt, um den berühmten Cadre Noir von Saumur, die Wein- und Edelschaumweinkellereien, die Höhlenbewohnerstätten, die malerischen Dörfer Turquant und Montsoreau oder sogar die imposante Abtei Fontevraud zu besichtigen. Nicht zu vergessen die Schlösser im Loiretal oder die Weinberge von Saint-Nicolas-de-Bourgueil.
Das Cottage verfügt über ein Wohnzimmer mit ausgestatteter Küche, offen zum Wohn- und Essbereich und zwei Schlafzimmer, jeweils mit einem Fernseher. Das erste Schlafzimmer hat ein Doppelbett (140 cm x 190 cm) und das zweite hat zwei Einzelbetten (90 x 190 cm). Das von den beiden Schlafzimmern gemeinsam genutzte Badezimmer verfügt über eine geräumige ebenerdige Dusche sowie einen Waschtischunterschrank und eine Toilette.
Im Außenbereich lädt ein 60 m² großer, aussichtsfreier Garten mit großer überdachter Holzterrasse zum Entspannen ein: Grill, Gartenmöbel, etc.
Für Ihren Komfort werden Handtücher bereitgestellt und die Betten sind bei Ihrer Ankunft gemacht.
Das Cottage liegt in der Nähe des Hauses der Eigentümer und grenzt an das Cottage „La Menthe Poivrée“, das Platz für 4 Personen bietet.
Überdachter, durch ein Tor gesicherter Parkplatz, der mit der Gîte Menthe Poivrée gemeinsam genutzt wird. Internetverbindung über WLAN. Pauschalpreis (außer Endreinigung).
Babyausstattung: Babybett mit Bettwäsche und Decke, Hochstuhl, Wickeltisch, Badesitz, Nachtlicht und Geschirr.
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.